Impressum


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Alba Concerts -  Anke Heinemann
D-44879 Bochum - Fon: 0234 / 938 20 996
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Georg Partes Medienproduktion

Urheberrecht:
Alle Inhalte und Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen, sind vorbehalten. Reproduktionen gleich welcher Art, ob Fotokopie, Mikrofilm oder Erfassung in Datenverarbeitungsanlagen, nur mit schriftlicher Genehmigung von Alba Concerts. Aus der Veröffentlichung kann nicht geschlossen werden, dass die beschriebenen Lösungen oder verwendeten Bezeichnungen frei von gewerblichen Schutzrechten Dritter sind.
Haftung:
Für den Fall, dass unzutreffende Informationen oder in Veröffentlichungen Fehler enthalten sein sollten, kommt eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit von Alba Concerts oder seiner Mitarbeiter in Betracht. Für Seiteninhalte auf verlinkten Adressen ist ausschließlich der Betreiber der entsprechenden Seite verantwortlich. Mit dem Benutzen unserer Links erklären Sie Ihr Einverständnis zum Haftungsausschluss seitens Alba Concerts auch gegen Dritte.


Copyright: Alba Concerts 


Bilder und Fotografien:

Dirk Herper:  hier /
Gerd Kämper - 
www.gkfoto.de 
Magnus Pomm - 
www.ruhr-grafik.de

Peter Stark - www.stark-design.de

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Vertragsabschluss

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Vertragsabschluss

Durch den Erwerb der Eintrittskarten werden vertragliche Beziehungen in Bezug auf die Veranstaltungen zwischen dem Kartenkäufer (Kunden) und dem Veranstalter (Alba Concerts) begründet. Inhalt dieses Vertrages sind die nachfolgend genannten Bedingungen sowie weitere ABG des jeweiligen Veranstaltungsortes, die auf dessen Homepage eingesehen werden können. Alba Concerts übernimmt keine Gewähr für den Onlineauftritt des Betreibers des Veranstaltungsortes. Der Inhalt fremder Internetseiten, auf die der Kunde via „links“ zugreifen kann, sind nicht Vertragsinhalt, insbesondere wird hierfür keine Haftung übernommen. 


2. Erwerb von Tickets

Tickets können nur bei durch Alba Concerts beauftragten (örtlichen) Vorverkaufsstellen oder der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA (s. www.eventim.de) erworben werden. Für die Abwicklung des Erwerbs der Tickets gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bzw. die AGB der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA, die unter http://www.eventim.de/tickets.html?affiliate=EVE&doc=info/terms abrufbar sind. 


3. Zutrittsberechtigungen

Säuglingen und Kleinkindern unter 8 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen von Alba Concerts nicht gestattet. Kinder zwischen 8 und 14 Jahren dürfen die Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren sind mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern für Konzerte bis 24:00 Uhr ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person zugelassen. Für Jugendliche ab 16 Jahren wird der Zutritt zu Konzerten und Musikdarbietungen nach Mitternacht ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person genehmigt. Als personensorgeberechtigt gelten i.d.R. die Eltern, nicht aber erziehungsbeauftragte Personen (z.B. älterer Freund). Die vorgenannten Regeln gelten ausschließlich für Konzerte. Weiterhin hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).


4. Absage / Verlegung von Veranstaltungen

Die Rückgabe von Eintrittskarten ist nur bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung möglich. Bei räumlicher Verlegung der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Kartenrückgabe jedoch nur, wenn der neue Veranstaltungsraum dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist. Die Absage / Verlegung wird unverzüglich über die Homepage und nach Möglichkeit auch über die Tagespresse, Rundfunk, die Homepages der Kartenverkaufsstellen und auf telefonische Anfrage bekannt gegeben. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch (Anreise pp.) wird die Einsicht in die Homepages oder telefonische Anfrage empfohlen. Dem Kunden wird in diesem Fall gegen Vorlage der Original-Eintrittskarten (keine Kopien) der volle Ticketpreis erstattet. Die Tickets müssen an der Vorverkaufsstelle an der Sie gekauft wurden zurück gegeben werden. Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich. Alba Concerts erstattet die Ticketpreise nur für ihre eigenen Veranstaltungen. Für die Veranstaltungen anderer Veranstalter erstattet Alba Concerts die Tickets nicht. Weitere Aufwendungen, die dem Kunden aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zu ersetzen sind, werden gegen Vorlage der Originalnachweise erstattet.

Darüber hinaus wird verwiesen auf die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch:

Gesetz zur Abmilderung der Folgen einer Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE) vom 15. Mai 2020“ (…) wird folgender § 5 angefügt:

„§ 5 Gutschein für Freizeitveranstaltungen und Freizeiteinrichtungen

(1) Wenn eine Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung aufgrund einer Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, ist der Veranstalter berechtigt, dem Inhaber einer erworbenen Eintrittskarte oder sonstigen Teilnahmeberechtigung anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises oder sonstigen Entgelts einen Gutschein zu übergeben. (…) ff.


5. Die Haftung des Veranstalters

Die vertragliche und gesetzliche Haftung von Alba Concerts für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit des Veranstalters für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Alba Concerts – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung von Alba Concerts für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.


Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. 


6. Sicherheitsbestimmungen

Bei Einlass findet aus Gründen von Sicherheit und Ordnung eine Sicherheitskontrolle mit Körperkontrolle (Bodycheck) durch den Ordnungsdienst statt. Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht erlaubte Gegenstände bei sich führt.

Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen, Feuerwerkskörpern, Wunderkerzen, Laserpointern, Glas- und Plastikflaschen, sowie Dosen in die Veranstaltungsräume ist strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird das Material einbehalten und die beteiligten Personen ggf. von der Veranstaltung ausgeschlossen. 


7. Hör- oder Gesundheitsschäden

Bei Live-Konzerten kann es trotz Geräuschpegelüberwachung eventuell zu vorübergehenden Überlautstärken in den Verstärkeranlagen kommen, die ggf. individuell zu Hörschäden führen könnten. Die Besucher werden daher aufgefordert, für sich selbst Schutzmaßnahmen zu ergreifen und ausreichenden Abstand von den Lautsprecherboxen zu halten.


8. Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen

Der Besucher willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein.

Darüber hinaus wird auf die Datenschutzerklärung (https://rockclassicallstars.de/datenschutz.html) verwiesen.


9. Ausschluss von Besuchern

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt oder andere Besucher gefährdet), ist Alba Concerts berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht Alba Concerts von dem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.


10. Umgang mit erworbenen Tickets

Das Ticket ist aufzubewahren und nach Entwertung nicht mehr übertragbar. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen nicht, insbesondere nicht zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten (zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind), privat weiterveräußert werden. Eine Verwendung zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit, und Alba Concerts ist zum entschädigungslosen Einzug dieser Eintrittskarte berechtigt. Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein Ersatz. 


11. Programmänderungen

Bei Konzerten können Programmänderungen eintreten. Alba Concerts bemüht sich im Falle der Ausfall einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen des Ausfalls einzelner Künstler bestehen jedoch nicht. 


12. Witterungseinflüsse / Höhere Gewalt

Das Konzert findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Alba Concerts behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen. Es gilt dann die Regelung in Ziffer 11. 

Aus Sicherheitsgründen und aufgrund höherer Gewalt kann Alba Concerts oder der Betreiber des Veranstaltungsortes diesen vorübergehend oder vollständig räumen und/oder absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf (auch teilweise) Rückerstattung des Kartenpreises begründet.


13. Hausordnung / Anordnungen der Ordnungskräfte

Es gilt die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte. Den Anordnungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.


14. Kein Eintritt für auffällige Besucher

Offensichtlich betrunkene oder vergleichbar auffällige Besucher haben keinen Anspruch auf Einlass in die Veranstaltungsstätte.


15. Schlussklausel

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingung unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist in jedem Fall Bochum.


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